gipondi

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen der gipondi GmbH, Thees Hoff 6, 21629 Neu Wulmstorf (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Einrichtung, Betreuung und Support für Warenwirtschafts- und Shopsysteme (u.a. JTL-Wawi, PlentyOne, Shopify), Marktplatz-Anbindungen, Migrationen, Automatisierungen und KI-Workflows sowie Schulungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, keinen bestimmten Erfolg.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website, insbesondere zu Paketen und Preisen, sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt), durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Vergütung und Abrechnung

(1) Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz des Anbieters, abgerechnet im 15-Minuten-Takt.

(2) Betreuungspakete umfassen eine monatliche Grundgebühr sowie ein Kontingent an Inklusivstunden je Kalenderquartal. Die Grundgebühr wird monatlich im Voraus berechnet und vergütet die Verfügbarkeit, die vereinbarte Reaktionszeit und die Inklusivstunden. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets.

(3) Nicht genutzte Inklusivstunden verfallen zum Ende des jeweiligen Kalenderquartals. Eine Übertragung in Folgequartale, eine Auszahlung oder eine Verrechnung mit anderen Leistungen erfolgt nicht. Bei unterjährigem Vertragsbeginn werden die Inklusivstunden des ersten Quartals anteilig gewährt.

(4) Über die Inklusivstunden hinausgehender Aufwand wird zu dem im gewählten Paket ausgewiesenen Stundensatz abgerechnet. Ohne Betreuungspaket gilt der jeweils gültige Stundensatz des Anbieters ohne Vertragsbindung.

(5) Bei Vertragsbeginn kann eine einmalige Einrichtungsgebühr anfallen, die die Aufnahme des Systemstands, die Einrichtung der Zugänge und die Dokumentation abdeckt. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets.

(6) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(7) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Laufzeit und Kündigung von Betreuungspaketen

(1) Die Mindestlaufzeit richtet sich nach dem gewählten Betreuungspaket und ergibt sich aus dessen Leistungsbeschreibung.

(2) Pakete ohne ausgewiesene Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Pakete mit ausgewiesener Mindestlaufzeit können erstmals zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um drei Monate. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

(4) Ein Wechsel in ein höherwertiges Paket ist jederzeit zum Folgemonat möglich. Ein Wechsel in ein niedrigeres Paket ist zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode möglich.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Berechtigungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart ist.

(3) Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückgehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden.

§ 7 Reaktionszeiten und Notfälle

(1) Soweit Reaktionszeiten vereinbart sind, beziehen sich diese auf die Aufnahme der Bearbeitung innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, bundeseinheitliche Feiertage ausgenommen), nicht auf die Behebung. Eine bestimmte Behebungszeit wird nicht zugesagt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(2) Als Notfall gilt eine Störung, die den Geschäftsbetrieb des Kunden unmittelbar zum Erliegen bringt, insbesondere ein Ausfall des Warenversands, der Bestellannahme, des Warenwirtschaftssystems oder der Marktplatzanbindung. Kein Notfall sind Anliegen, die bis zur regulären Reaktionszeit warten können, etwa Auswertungen, Anpassungswünsche, Konfigurationsfragen oder die Vorbereitung von Aktionen. Die Einordnung nimmt der Anbieter nach billigem Ermessen vor.

(3) Im Notfall stellt der Anbieter die laufende Bearbeitung anderer Vorgänge zurück und nimmt die Bearbeitung vorrangig auf. Eine Bearbeitung außerhalb der Geschäftszeiten wird dadurch nicht geschuldet.

(4) Für die vorrangige Bearbeitung kann je Notfall ein Zuschlag anfallen, dessen Höhe sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets ergibt. Soweit dort eine Anzahl je Quartal inbegriffener Notfälle ausgewiesen ist, fällt der Zuschlag erst für darüber hinausgehende Notfälle an. Der Zuschlag vergütet ausschließlich die Vorrangbehandlung; der Arbeitsaufwand selbst wird nach § 4 über Inklusivstunden oder den Stundensatz des Pakets abgerechnet.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Konfigurationen, Workflows, Skripten, Texten) erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke.

(2) Rechte an Software Dritter (z.B. JTL, PlentyOne, Shopify, n8n) richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Preisänderungen von Drittanbietern übernimmt der Anbieter keine Gewähr.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026